Antworten auf häufige Fragen
Ablauf und Dauer einer Psychotherapie
Der Verlauf einer Psychotherapie wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich oder alle zwei Wochen statt. Mit zunehmendem Fortschritt können größere Abstände zwischen den Terminen sinnvoll sein. In akuten Krisensituationen sind auch mehrere Sitzungen pro Woche möglich.
Die Gesamtdauer der Therapie hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Schwere der Problematik ab. Üblicherweise umfasst eine Therapie zwischen 20 und 50 Sitzungen, in manchen Fällen auch mehr. Bei klar abgegrenzten Anliegen oder kurzfristigen Zielen kann bereits eine geringere Anzahl an Terminen ausreichen.
Paartherapie folgt einem anderen Rhythmus: Häufig genügen 4 bis 6 Sitzungen innerhalb von 3 bis 5 Monaten, um erste Veränderungen zu bewirken. Manche Paare lassen sich über einen längeren Zeitraum begleiten, meist mit größeren Abständen zwischen den Terminen. Zu Beginn sind wöchentliche oder 14-tägige Sitzungen üblich, später finden Treffen in der Regel einmal im Monat statt. Jede Sitzung dauert 50 Minuten.
Selbstverständlich können Sie die Therapie jederzeit beenden. Ein gemeinsames Abschlussgespräch wird jedoch empfohlen, um den Prozess reflektiert abzurunden.
Wie hoch ist das Honorar?
Bei einer krankheitswertigen Beeinträchtigung (Diagnose) übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Kosten.
Je nach Krankenkasse gibt einen unterschiedlichen Kostenzuschuss. Nähre Information erhalten sie bei unserem ersten Gespräch.
Die Kosten einer Paartherapie werden nicht von den Krankenkassen getragen.
Wie komme ich zu einem Termin?
Individuelle Terminwünsche sind nach Absprache möglich. Für Kontaktdetails klicken Sie bitte hier
Kann ich mich auf Ihre Verschwiegenheit verlassen?
§ 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Alles was Sie mir anvertrauen, behalte ich selbstverständlich für mich.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Ein vereinbarter Termin kann bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.
Hierzu genügt eine Nachricht per Telefon oder eine Email.
Welche Informationen gibt es zum Kostenzuschuss durch Krankenkassen?
1. Bestätigung durch einen Arzt
Eine Leistungspflicht der Krankenkasse ist dann gegeben, wenn eine psychische Störung vorliegt, die als Krankheit anzusehen ist. Für Beratungen, Seminare, Selbsterfahrungsgruppen und dergleichen werden von der Krankenkasse keine Kosten übernommen.
Um den Kostenzuschusses zu erlangen, muss spätestens vor Beginn der zweiten psychotherapeutischen Sitzung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Sie soll sicherstellen, dass die Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind. Der Klient bringt die ärztliche Bestätigung in die zweite Therapiestunde mit.
2. Bewilligungsfreie Therapiestunden
Der Klient nimmt 10 bewilligungsfreie Therapiestunden in Anspruch und bezahlt dafür voll.
3. Honorarnote und Bewilligungsantrag
Der Klient bekommt eine Honorarnote über die ersten 10 Stunden und zugleich damit den vom Psychotherapeuten ausgefüllten Bewilligungsantrag für insgesamt 60 Stunden Psychotherapie, das heißt für weitere 50 Stunden.
4. Einreichung bei der Krankenkassa
Der Klient reicht Honorarnote und Bewilligungsantrag bei der Krankenkasse ein und bekommt den Kostenzuschuss für die ersten 10 Therapiesitzungen auf sein Konto überwiesen.
Im Fall einer positiven Erledigung des Bewilligungsantrages wird der Kostenzuschuss bis zur 60. Sitzung gewährt und jeweils nach Einreichung der Honorarnote dem Klienten überwiesen.
5. Weiterer Bewilligungsantrag
Vor der 61. Sitzung ist bei Bedarf ein weiterer Bewilligungsantrag einzureichen mit Begründung der Notwendigkeit von weiteren Sitzungen.