Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fragen

Wie läuft eine Therapie/ein Termin ab?

Die Dauer eines Ter­mins beträgt 50 Minu­ten. Der Zeit­raum zwi­schen dem Erst- und Zweit­ter­min sollte erfah­rungs­ge­mäß bei max. 2 bis 4 Wochen liegen. Um jedoch einen opti­ma­len The­ra­pie­pro­zess zu errei­chen ist es güns­tig The­ra­pie­ter­mi­ne regel­mä­ßig zu absolvieren.

Wie hoch ist das Honorar?

Bei einer krank­heits­wer­ti­gen Beein­träch­ti­gung (Dia­gno­se) über­nimmt die Kran­ken­ver­si­che­rung einen Teil der Kosten.
Je nach Kran­ken­kas­se gibt einen unter­schied­li­chen Kos­ten­zu­schuss. Nähre Infor­ma­ti­on erhal­ten sie bei unse­rem ersten Gespräch.

Die Kosten einer Paar­the­ra­pie werden nicht von den Kran­ken­kas­sen getragen.

Kann ich mich auf Ihre Ver­schwie­gen­heit verlassen?

§ 15. Der Psy­cho­the­ra­peut sowie seine Hilfs­per­so­nen sind zur Ver­schwie­gen­heit über alle ihnen in Aus­übung ihres Beru­fes anver­trau­ten oder bekannt gewor­de­nen Geheim­nis­se ver­pflich­tet. Alles was Sie mir anver­trau­en, behal­te ich selbst­ver­ständ­lich für mich.

Wie komme ich zu einem Termin?

Indi­vi­du­el­le Ter­min­wün­sche sind nach Abspra­che mög­lich. Für Kon­takt­de­tails kli­cken Sie bitte hier

Was pas­siert, wenn ich einen Termin absa­gen muss?

Ein ver­ein­bar­ter Termin kann bis zu 48 Stun­den vorher kos­ten­frei abge­sagt werden.
Hierzu genügt eine Nach­richt per Tele­fon oder eine Email.

Welche Infor­ma­tio­nen gibt es zum Kos­ten­zu­schuss durch Krankenkassen?

1. Bestä­ti­gung durch einen Arzt

Eine Leis­tungs­pflicht der Kran­ken­kas­se ist dann gege­ben, wenn eine psy­chi­sche Stö­rung vor­liegt, die als Krank­heit anzu­se­hen ist. Für Bera­tun­gen, Semi­na­re, Selbst­er­fah­rungs­grup­pen und der­glei­chen werden von der Kran­ken­kas­se keine Kosten übernommen.

Um den Kos­ten­zu­schus­ses zu erlan­gen, muss spä­tes­tens vor Beginn der zwei­ten psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Sit­zung eine ärzt­li­che Unter­su­chung durch­ge­führt werden. Sie soll sicher­stel­len, dass die Beschwer­den nicht auf orga­ni­sche Krank­hei­ten zurück­zu­füh­ren sind. Der Klient bringt die ärzt­li­che Bestä­ti­gung in die zweite The­ra­pie­stun­de mit.

2. Bewil­li­gungs­freie Therapiestunden

Der Klient nimmt 10 bewil­li­gungs­freie The­ra­pie­stun­den in Anspruch und bezahlt dafür voll.

3. Hono­rar­no­te und Bewilligungsantrag

Der Klient bekommt eine Hono­rar­no­te über die ersten 10 Stun­den und zugleich damit den vom Psy­cho­the­ra­peu­ten aus­ge­füll­ten Bewil­li­gungs­an­trag für ins­ge­samt 60 Stun­den Psy­cho­the­ra­pie, das heißt für wei­te­re 50 Stunden.

4. Ein­rei­chung bei der Krankenkassa

Der Klient reicht Hono­rar­no­te und Bewil­li­gungs­an­trag bei der Kran­ken­kas­se ein und bekommt den Kos­ten­zu­schuss für die ersten 10 The­ra­pie­sit­zun­gen auf sein Konto über­wie­sen.
Im Fall einer posi­ti­ven Erle­di­gung des Bewil­li­gungs­an­tra­ges wird der Kos­ten­zu­schuss bis zur 60. Sit­zung gewährt und jeweils nach Ein­rei­chung der Hono­rar­no­te dem Kli­en­ten überwiesen.

5. Wei­te­rer Bewilligungsantrag

Vor der 61. Sit­zung ist bei Bedarf ein wei­te­rer Bewil­li­gungs­an­trag ein­zu­rei­chen mit Begrün­dung der Not­wen­dig­keit von wei­te­ren Sitzungen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen des ober­ös­ter­rei­chi­schen Lan­des­ver­bands für Psy­cho­the­ra­pie zum Download:

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